Mit einem vom Architekten geplanten Haus können Sie am leichtesten Ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen. Der Architekt plant für Sie individuell - vom ersten Entwurf an – genau nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Er weiß wie die Wünsche in Grundrisse umzusetzen sind, sogar aus „schwierigen Grundstücken“ kann er etwas machen.
Der Architekt hat beim Bau eine vorbereitende und beaufsichtigende Funktion. Der Bauherr selbst ist dagegen der Vertragspartner der am Hausbau beteiligten Unternehmen. Ebenso ist der Bauherr auch für die Auswahl der Handwerker und das Grundstück verantwortlich. Ein kompetenter Architekt wird aber seinen Auftraggeber auch in diesenn Bereichen umfassend begleiten und beraten.
- Foto: Schwäbisch-Hall
Er hat gelernt Schäden an der Bausubstanz und Um- und Ausbaumöglichkeiten zu erkennen. Er kennt sich mit Behörden, Firmen und Geldgebern aus und kann deren Leistungs-Fähigkeiten sehr gut einschätzen. Und er übernimmt die Planungs- und Bauüberwachung.
Die Aufgaben des Architekten im Einzelnen:
- Mehr als 30 Millionen Menschen über 50 Jahre leben in Deutschland, knapp drei Viertel davon halten das Eigenheim nach wie vor für die beste Altersvorsorge. Foto: BHW Bausparkasse/ M. Jessen
Grundlagenermittlung
Vorplanung (Skizzen, Vorentwürfe mit Erläuterungen und Kostenschätzungen)
Entwurfsplanung
Genehmigungsplanung (Unterlagen für die Genehmigungen der Bauaufsichtsbehörde)
Ausführungsplanung
Vorbereitung der Vergabe (Ausschreibungen)
Mitwirkung bei der Vergabe (Angebots- und Kostenvergleich)
Objektüberwachung (Bauleitung, Termin- und Kostenüberwachung)
Objektbetreuung und Dokumentation
Weitere Informationen
Das kostet ein Architekt Nach der HOAI darf der Architekt abhängig von seinen Leistungen bis zu 10 Prozent der reinen Baukosten verlangen. Darüber hinaus kann ein zusätzliches Erfolgshonorar vereinbart werden.
Baurechnungen vom Archiktekten prüfen lassen Beauftragen Bauherren einen Architekten mit der Bauüberwachung, sollten sie Baurechnungen erst nach einer Prüfung durch ihn zahlen. Dies rät Wüstenrot unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (VII ZR 295/00).
Architektenhaus Mit einem vom Architekten geplanten Haus können Sie am leichtesten Ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen. Der Architekt plant für Sie individuell - vom ersten Entwurf an – genau nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.