Baubeschreibung notariell beurkunden Meist verkaufen Bauträger Häuser und Eigentumswohnungen, wenn sie noch im Bau sind. Aus diesem Grunde verweist der Kaufvertrag in der Regel auf eine separate Baubeschreibung. Auch diese muss notariell beurkundet werden.
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Bedingungen beim Kauf eines Erbbaurechts prüfen Wer ein Haus auf der Basis eines Erbbaurechts erwirbt, spart die Kosten für das Grundstück. Er zahlt dafür an den Grundstückseigentümer einen fortlaufenden Erbbauzins. Wüstenrot rät Käufern, die einen Altbau erwerben und damit in einen bestehenden Erbbaurechtsvertrag eintreten, den Vertrag vor dem Kauf einzusehen.
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Beim Hauskauf an bestehende Mängelansprüche denken Der Verkauf eines Altbaus erfolgt üblicherweise ohne Haftung für unbekannte Mängel. Daher rät Wüstenrot dem Käufer eines solchen Hauses, darauf zu bestehen, dass ihm der Verkäufer im Kaufvertrag auch dessen Mängelansprüche abtritt.
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Darauf sollten Sie beim Bauvertrag achten Da private Bauherren in ihr „Lebenswerk“durchschnittlich 225.000 € investieren, sollten sie sich genau ansehen, mit wem sie es zu tun haben. Nicht selten fehlen Informationen über den künftigen Baupartner. Bauwillige sollten deshalb den Partner für ihr Projekt genau anschauen und sich Referenzobjekte zeigen lassen.
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Grundbucheintrag sichert Immobilienschenkung Viele Immobilieneigentümer verschenken bereits zu Lebzeiten ihr Eigentum an ihre Kinder. Die Übergabeverträge enthalten häufig eine Klausel, wonach die Eltern den Grundbesitz unter bestimmten Voraussetzungen zurückverlangen können.
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Grundstückskauf Notar muss auf Risiken hinweisen Bei der Abwicklung eines Grundstückskaufs gehört es zu den Aufgaben des Notars, die Beteiligten vor Risiken zu bewahren oder sie hierüber aufzuklären.
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Makler- und Bauträgerverordnung sichert Erwerber Bauträger, die ein Haus mit Grundstück oder Eigentumswohnungen verkaufen, können Abschlagszahlungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung verlangen.
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Verkäufer haftet vor Übergabe für Hausschäden Beim Verkauf eines Altbaus schließen die Vertragsparteien in der Regel die Gewährleistung des Verkäufers für etwaige Mängel aus. Wie Wüstenrot mitteilt, haftet der Verkäufer trotz dieser Klausel für Mängel, die nach Abschluss des Kaufvertrages und vor Übergabe der Immobilie an den Käufer entstehen.
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