Genauso wie andere Freie Berufe dürfen Architekten ihr Honorar nicht selbst bestimmen, sondern müssen nach der gesetzlich vorgegebenen HOAI abrechnen. Darin sind die Mindest- und Höchstsätze für Architektenleistungen geregelt.
Ein Architekt kostet in der Regel für eine umfassende Planung und Baubegleitung zwischen 11 bis 14 Prozent der reinen Baukosten. Berechnungsgrundlage für das Architektenhonorar sind die Netto-Kosten für Bau und Haustechnik, nicht jedoch die Kosten für das Grundstück, die Erschliessung, Aussenanlagen und Einbauten sowie die Baunebenkosten.
Erfolgshonorar bei Kosteneinsparung Darüber hinaus kann ein zusätzliches Erfolgshonorar vereinbart werden. Falls die veranschlagten Baukosten unterschritten werden, kann der Architekt maximal 20 Prozent der eingesparten Summe als Extra-Honorar berechnen.
Abrechnung nach Leistungsphasen Der Architekt wird gemäß der betreuten Projektpahsen bezahlt. Die HOAI unterscheidet dabei 9 Leistungsphasen. Bis zu 3 Prozent der Baukosten kann der Architekt für die ersten 4 Leistungsphasen in Rechnung stellen. Für die Phasen 5-9 wird dann der Rest des Honorars fällig.
Die Leistungsphasen nach HOAI:
1. Grundlagenermittlung 2. Vorplanung 3. Entwurfsplanung 4. Genehmigungsplanung 5. Ausführungsplanung 6. Vorbereiten der Auftragsvergabe 7. Mitwirkung bei der Vergabe 8. Bauüberwachung 9. Objektbetreuung und Dokumentation |
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