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Abrechnung nach HOAI

Genauso wie andere Freie Berufe dürfen Architekten ihr Honorar nicht selbst bestimmen, sondern müssen nach der gesetzlich vorgegebenen HOAI abrechnen. Darin sind die Mindest- und Höchstsätze für Architektenleistungen geregelt.

Ein Architekt kostet in der Regel für eine umfassende Planung und Baubegleitung zwischen 11 bis 14 Prozent der reinen Baukosten. Berechnungsgrundlage für das Architektenhonorar sind die Netto-Kosten für Bau und Haustechnik, nicht jedoch die Kosten für das Grundstück, die Erschliessung, Aussenanlagen und Einbauten sowie die Baunebenkosten.

Erfolgshonorar bei Kosteneinsparung
Darüber hinaus kann ein zusätzliches Erfolgshonorar vereinbart werden. Falls die veranschlagten Baukosten unterschritten werden, kann der Architekt maximal 20 Prozent der eingesparten Summe als Extra-Honorar berechnen.

Abrechnung nach Leistungsphasen
Der Architekt wird gemäß der betreuten Projektpahsen bezahlt. Die HOAI unterscheidet dabei 9 Leistungsphasen. Bis zu 3 Prozent der Baukosten kann der Architekt für die ersten 4 Leistungsphasen in Rechnung stellen. Für die Phasen 5-9 wird dann der Rest des Honorars fällig.

Die Leistungsphasen nach HOAI:

1. Grundlagenermittlung
2. Vorplanung
3. Entwurfsplanung
4. Genehmigungsplanung
5. Ausführungsplanung
6. Vorbereiten der Auftragsvergabe
7. Mitwirkung bei der Vergabe
8. Bauüberwachung
9. Objektbetreuung und Dokumentation


Weitere Informationen

Baurechnungen vom Archiktekten prüfen lassen
Beauftragen Bauherren einen Architekten mit der Bauüberwachung, sollten sie Baurechnungen erst nach einer Prüfung durch ihn zahlen. Dies rät Wüstenrot unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (VII ZR 295/00).

Architektenhaus
Mit einem vom Architekten geplanten Haus können Sie am leichtesten Ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen. Der Architekt plant für Sie individuell - vom ersten Entwurf an – genau nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

Das kostet ein Architekt
Nach der HOAI darf der Architekt abhängig von seinen Leistungen bis zu 10 Prozent der reinen Baukosten verlangen. Darüber hinaus kann ein zusätzliches Erfolgshonorar vereinbart werden.


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